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Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV - Kostenfreie Prüfung von Antragsberechtigungen für DJW-Mitglieder

Antragsfristen enden am 31.03.2022 und 30.04.2022

DJW会員Kanzlei GrigatならびにAnwaltskanzlei Krügerからのお知らせ

2022-03-14, 14:00

Die Rechtsboutique Kanzlei Grigat & Krüger stellt sich vor 

Frau Rechtsanwältin Nicole Grigat Fachanwältin für Steuerrecht und Fachanwältin für Familienrecht und Herr Rechtsanwalt Gunnar Krüger, Fachanwalt für Steuerrecht, beraten in der Krefelder Rechtsboutique, der Kanzlei Grigat & Krüger, in allen Fragen zu Corona Wirtschaftshilfen. 

Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit Mandanten aller Rechtsformen und Branchen zu rechtlichen Themen in der Corona-Krise wie dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht oder dem Datenschutzrecht. Derzeitiger Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten liegt in der Unterstützung bei der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen sowie in der Vertretung in Klageverfahren gegen Schlussbescheide und in der Erstellung der notwendigen Schlussabrechnungen. Die Kanzlei Grigat & Krüger gehört damit zu den wenigen Kanzleien in der Bundesrepublik Deutschland, die sich auf diesen Gebieten spezialisiert haben und hier über ein erhebliches Konw-How verfügen. Bereits mehrere hundert nationale und internationale Mandate deutschlandweit konnten bisher bei der Beantragung der verschiedenen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfen I-IV und Neustarthilfen) und im Rahmen von Klageverfahren sowie bei der Durchführung von Schlussabrechnungen effizient vertreten werden.

Wichtige Fristen und Fördermöglichkeiten zur Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV

Da bislang eine Vielzahl von Unternehmen trotz bestehender Antragsberechtigung die Fördermöglichkeiten, insbesondere die aktuellen Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV, nicht geprüft oder in Anspruch genommen haben, besteht das Risiko, dass hier lukrative Fördermittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen, ungenutzt bleiben. Im Rahmen der Überbrückungshilfen werden, je nach Höhe des Umsatzrückgangs, bis zu 100% der Fixkosten eines Unternehmens erstattet.

Da die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe III Plus am 31.03.2022 und der Überbrückungshilfe IV am 30.04.2022 enden, ist nunmehr unverzügliches Handeln erforderlich.

Die Kanzle Grigat & Krüger bietet daher unseren Mitgliedern des DJW an, deren Antragsberechtigungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV kostenfrei zu prüfen.

Sofern eine Antragsberechtigung gegeben ist und die erforderlichen Unterlagen der Kanzlei Grigat & Krüger vorliegen, kann über die Kanzlei für unsere Mitglieder, auch wenn diese nicht Mandanten der Kanzlei sind, ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Kosten der Antragstellung sind dann im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV als Fixkosten ebenso förderfähig wie alle anderen betrieblichen Fixkosten in diesen Programmen.

Auch steht die Kanzlei unseren Mitgliedern im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren (Klage- und Widerspruchsverfahren) oder bei der Erstellung von Schlussabrechnungen zur Verfügung.

Die Rechtsboutique Kanzlei Grigat & Krüger; © Kanzlei Grigat & Krüger Die Rechtsboutique Kanzlei Grigat & Krüger; © Kanzlei Grigat & Krüger
Rechtsanwalt Gunnar Krüger, FAStR und Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M., FAStR, FAFamR; © Kanzlei Grigat & Krüger Rechtsanwalt Gunnar Krüger, FAStR und Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M., FAStR, FAFamR; © Kanzlei Grigat & Krüger
Weitere Informationen unter: www.rechtshilfe-covid19.de.
E-Mail: info@rechtshilfe-covid19.de  
Telefon: 02151 / 729750
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