ニュース & インフォメーション

Corona-Wirtschaftshilfen - Kostenfreie Prüfung von Antragsberechtigungen für DJW-Mitglieder

申請締切は2021年10月20日まで

DJW会員Kanzlei GrigatならびにAnwaltskanzlei Krügerからのお知らせ

2021-09-29, 09:31

Die Rechtsboutique Kanzlei Grigat & Krüger stellt sich vor 

Frau Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M., FAStR, FAFamR und Herr Rechtsanwalt Gunnar Krüger, FAStR haben sich in Krefeld zu einer Rechtsboutique, der Kanzlei Grigat & Krüger, zusammengeschlossen. 

Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit Mandanten aller Rechtsformen und Branchen zu rechtlichen Themen in der Corona-Krise wie dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht oder dem Datenschutzrecht. Derzeitiger Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten liegt in der Unterstützung bei der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen. Sie gehört damit zu den wenigen Kanzleien in der Bundesrepublik Deutschland, die sich hierauf spezialisiert haben. Bereits mehrere hundert Mandate konnten bei der Beantragung der verschiedenen Corona-Hilfen deutschlandweit effizient vertreten werden. Weitere Informationen und Eindrücke zu den Anwält:innen und der Rechtsboutique finden Sie auch im Artikel "Die Spezialisten für Corona-Wirtschaftshilfen aus Krefeld" (vom 1. September 2021) der CREVELT, dem Magazin der Stadt Krefeld. 

Wichtige Fristen und Fördermöglichkeiten der Corona-Wirtschaftshilfen

Da bislang eine Vielzahl von Unternehmen trotz bestehender Antragsberechtigung die Fördermöglichkeiten, insbesondere Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus sowie Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus, nicht geprüft oder in Anspruch genommen haben, besteht das Risiko, dass hier lukrative Fördermittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen, ungenutzt bleiben.

Da die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe III und die Überbrückungshilfe III Plus sowie der Neustarthilfe und der Neustarthilfe Plus am 31.10.2021 enden, ist nunmehr unverzügliches Handeln erforderlich.

Kostenfreie Prüfung von Antragsberechtigungen für DJW-Mitglieder

Die Kanzlei Grigat & Krüger bietet daher den Mitgliedern des DJW an, deren Antragsberechtigungen kostenfrei zu prüfen. Sofern eine Antragsberechtigung gegeben ist und die erforderlichen Unterlagen der Kanzlei Grigat & Krüger vorliegen, kann über die Kanzlei für DJW-Mitglieder, auch wenn diese nicht Mandanten der Kanzlei sind, ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Kosten der Antragstellung sind dann im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus als Fixkosten ebenso förderfähig wie alle anderen betrieblichen Fixkosten.

Um eine zeitnahe und seriöse Beratung garantieren zu können, ist es erforderlich, dass die Kanzlei Grigat & Krüger bis zum 20.10.2021 sämtliche Unterlagen zur Prüfung erhält.

Die Rechtsboutique Kanzlei Grigat & Krüger; © Kanzlei Grigat & Krüger Die Rechtsboutique Kanzlei Grigat & Krüger; © Kanzlei Grigat & Krüger
Rechtsanwalt Gunnar Krüger, FAStR und Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M., FAStR, FAFamR; © Kanzlei Grigat & Krüger Rechtsanwalt Gunnar Krüger, FAStR und Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M., FAStR, FAFamR; © Kanzlei Grigat & Krüger
Weitere Informationen unter: www.rechtshilfe-covid19.de.
E-Mail: info@rechtshilfe-covid19.de  
Telefon: 02151 / 729750
Weitere Informationen unter: www.rechtshilfe-covid19.de.
E-Mail: info@rechtshilfe-covid19.de
Telefon: 02151 / 729750

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