Mitgliedsbeiträge

Hier finden Sie häufig aufkommende Fragen zu unseren Mitgliedsbeiträgen

Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen, Beitragsrechnungen, SEPA und die steuerliche Geltendmachung

# Mitgliedsbeiträge allgemein

Wie hoch ist der Beitrag, wenn ich erst zum Ende eines Kalenderjahres Mitglied werde?

  • Der Mitgliedsbeitrag gilt immer pro Kalenderjahr. Unabhängig davon, in welchem Monat Sie Mitglied werden, fällt immer der gesamte Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr an. Im Folgejahr ist der Jahresbeitrag im Januar fällig (DJW-Beitragsordnung Punkt 3).

Für wen gilt der ermäßigte Mitgliedsbeitrag?

  • Die Option der Zahlung eines ermäßigten Beitrags für Privatpersonen können Schüler:innen, Studenten:innen, Auszubildende und Arbeitslose gegen entsprechenden schriftlichen Nachweis in Anspruch nehmen.
  • Der Nachweis (als Scan per E-Mail oder per Post) muss für jedes Kalenderjahr erneut eingereicht werden, sonst fällt automatisch der reguläre Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen an (DJW-Beitragsordnung Punkt 4).

# Beitragsrechnungen 

Ich habe keine Beitragsrechnung erhalten, muss ich den Mitgliedsbeitrag trotzdem zahlen?

  • Ja, der Mitgliedsbeitrag wird automatisch zum Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig. Der Rechnungsversand ist eine fakultative, zusätzliche Serviceleistung des DJW. In der Regel bekommen Sie jedoch die Rechnung in Form einer Zahlungserinnerung per E-Mail übersandt (DJW-Beitragsordnung Punkt 5).

Kann ich meine Beitragsrechnung auch auf Englisch oder Japanisch erhalten?

Ich wohne in Japan, können Sie den Beitrag in Japanischen Yen ausweisen?

Können meine Rechnungen auch direkt an meine Buchhaltungsabteilung gesendet werden?

  • Ja, kontaktieren Sie uns einfach unter accounting@djw.de und teilen uns die entsprechenden Kontaktdaten mit.   

Kann ich meine Rechnung auch postalisch erhalten?

# SEPA-Basislastschrifteinzug

Ich wünsche lieber einen Bankeinzug statt der Überweisung, kann ich Ihnen meine Bankdaten per E-Mail mitteilen?

  • Nein, für einen sicheren Zahlungsverkehr zwischen beiden Banken benötigen wir von Ihnen ein unterschriebenes SEPA-Basislastschriftmandat im Original, vorab gern als Scan per Mail. 

Wann wird der Mitgliedsbeitrag eingezogen?

  • Bei laufenden Mitgliedschaften erfolgt der Einzug des Jahresbeitrages in der Regel am 15. März eines jeden Jahres.
  • Bei Neu-Mitgliedern erfolgt der Einzug in Abhängigkeit Ihres Beitrittsdatums entweder am 15. März, 15. Juni, 15. September oder 15. Dezember des Jahres.
  • Sie werden stets rechtzeitig vor dem SEPA-Einzug per E-Mail von uns informiert.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

# Steuerliche Geltendmachung

Kann ich Spenden oder Mitgliedsbeiträge an den DJW bei der Steuererklärung geltend machen?

  • Ja, der DJW ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Die Mitgliedsbeiträge sind - genauso wie Spenden - in Deutschland steuerlich abzugsfähig.

Wie kann ich Spenden oder Mitgliedsbeiträge beim Finanzamt steuerlich geltend machen?

  • Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 EUR genügen generell die DJW-Beitragsrechnung und gegebenenfalls der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt.
  • Bei Spenden über 300 EUR erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung nach § 10 b EStG für die steuerliche Anerkennung.

Mein Finanzamt erkennt meine Beitragsrechnung für die steuerliche Geltendmachung nicht an, was kann ich tun?

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