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Die Japanische IHK zu Düsseldorf e.V. (JIHK)

Hiroyuki Mori, Hauptgeschäftsführer des JIHK und Vorstandsmitglied des DJW

Interessenvertretung der japanischen Unternehmen in Deutschland

Mo 08.04.2019, 11:39 Uhr

Liebe Leserinnen und Leser, 

was haben Sie für eine Vorstellung, wenn Sie von der Japanischen IHK zu Düsseldorf e. V. hören? Ich gehe davon aus, dass viele von Ihnen annehmen, wir seien eine Außenstelle der Japanischen IHK in Japan oder eine Außenhandelskammer vergleichbar mit der AHK in Tokyo. So ist es aber mitnichten. 

Unsere Japanische IHK zu Düsseldorf e.V. wurde im März dieses Jahres vor 53 Jahren gegründet. Anfang der 1960er Jahre gab es bereits eine Art Stammtisch, den Duesseldorf Bouekikai, bei dem sich Vertreter von in Düsseldorf ansässigen japanischen Unternehmen zu bestehenden Problemen im Geschäftsleben austauschten. Am 01.03.1966 jedoch schlossen sich 66 dieser Unternehmen zusammen, um die Japanische IHK zu Düsseldorf e.V. als eingetragenen Verein neu zu gründen. Zu dieser Zeit war es noch üblich, dass Repräsentanzbüros der japanischen Unternehmen vom deutschen Fiskus mit Körperschafts- sowie Gewerbesteuer belangt wurden. Die neu gegründete Japanische IHK setzte sich erfolgreich dafür ein, dass diese gezahlten Steuern auf Grundlage des kurz zuvor in Kraft getretenen Abkommens zur Beseitigung von Doppelbesteuerung zwischen Japan und Deutschland den Unternehmen rückwirkend ab 1960 erstattet wurden. Dieser Erfolg machte die Japanische IHK mit einem Schlag bekannt. Danach stieg die Zahl ihrer Mitglieder stetig an: 10 Jahre nach der Gründung, 1976, waren es 223 Mitglieder, 20 Jahre später, also 1986, 455 Mitgliedsunternehmen und 1993 dann 728 Mitgliedsunternehmen – so viele, wie nie zuvor. Leider wurde diese Zahl danach auch nie wieder erreicht. Nach dem Zusammenbruch der Bubble Economy in Japan nahm die Zahl der Mitglieder Ende der 90er Jahre stetig ab. Heute sind die Mitgliederzahlen mit rund 540 Firmen relativ stabil. Neuerdings werden viele kleine und mittelständische Unternehmen Mitglied, die neue Niederlassungen in Europa gründen. 

Wie Sie sehen, war es von Anfang an unsere wichtigste Mission, die Geschäftstätigkeiten der hiesigen japanischen Unternehmen zu unterstützen. Dabei werden unsere gesamten Betriebskosten durch Mitgliedsbeiträge gedeckt. Das bedeutet, dass wir keinerlei finanzielle Unterstützung von Seiten der japanischen Regierung oder der Japanischen IHK in Japan erhalten. Lassen Sie mich im Folgenden erläutern, wie unsere Tätigkeiten genau aussehen. 

1. Seminare zu juristischen und steuerrechtlichen Themen

16-17-mal im Jahr veranstalten wir Seminare für unsere Mitgliedsunternehmen zu juristischen oder steuerrechtlichen Themen, die für die Geschäftstätigkeiten dieser Firmen in Deutschland und Europa relevant sind. Referenten dieser Seminare sind Fachleute von Rechtsanwaltskanzleien oder Steuerberatungsgesellschaften, die Mitglied im Fachausschuss Recht & Steuer bei der JIHK sind. Sie referieren ausschließlich auf Japanisch. Durchschnittlich nehmen jedes Mal um die 60 Personen teil, so dass wir im Jahr auf insgesamt ca. 1.000 Teilnehmer kommen. In letzter Zeit sind Themen wie DSGVO, Arbeitsrecht oder Steuerprüfung beliebt. Alle Seminare können kostenlos von unseren Mitgliedern besucht werden – gerne auch zu mehreren. (Nur bei sehr beliebten Seminaren begrenzen wir die Teilnehmerzahl auf eine Person pro Unternehmen.) 

2. Kooperationsseminare und Vortragsveranstaltungen

Mehrmals im Jahr bieten wir unseren Mitgliedern auch Seminare in Kooperation mit der JETRO Düsseldorf oder dem Japanischen Generalkonsulat Düsseldorf an, in denen Investitionsmöglichkeiten in bestimmten Ländern vorgestellt werden oder über bestehende Sicherheitsrisiken aufgeklärt wird. Darüber hinaus laden wir zu Vorträgen von prominenten japanischen Persönlichkeiten ein, in denen über allgemeine politische Themen oder die wirtschaftliche Lage referiert wird. 

3. Newsletter Kaihō

Sechsmal im Jahr erhalten unsere Mitglieder den Newsletter Kaihō als Print und E-Paper Version.

Im Kaihō werden aktuelle wirtschaftliche Themen aufgegriffen, Mitglieder stellen ihr Unternehmen in einem Branchenreport vor oder schreiben Essays unter dem Titel „Ōshū Musū“ („Mein Bild von Europa“). Der Kaihō soll interessant zu lesen und gleichzeitig als Presseorgan nützlich für das Geschäft der Mitglieder sein. 

4. Förderung des Netzwerkens

Um das Netzwerken der Mitglieder untereinander zu fördern veranstalten wir jedes Jahr einen Neujahrsempfang und organisieren zweimal im Jahr Werksbesichtigungen bei deutschen Unternehmen. Darüber hinaus laden wir gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf die hiesigen japanischen Unternehmen dazu ein, neue Einrichtungen oder Unternehmen in der Stadt zu besichtigen. 

5. Stellenbörse

Für die Mitgliedsunternehmen haben wir eine Stellenbörse eingerichtet, bei der sie Unterlagen von Bewerbern anfordern sowie selbst Stellenangebote einstellen können. Dieses Angebot wird von vielen Unternehmen genutzt. 

6. Lobbyarbeit

Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die die Geschäftsaktivitäten der hiesigen japanischen Unternehmen einschränken, war vor 53 Jahren der Anlass zur Gründung der Japanischen IHK und ist auch heute noch ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan. Ende 2016, kurz vor der endgültigen Entscheidung, eine solche Vereinbarung treffen zu wollen, haben wir uns nochmals per Petition an die Bundesregierung gewandt und uns für den frühzeitigen Abschluss eines solchen Abkommens eingesetzt. (Davor hatten wir bereits zweimal eine Petition eingereicht.) 

7. Sonstiges

Die Förderung der deutsch - japanischen Wirtschaftsbeziehungen ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe der Japanischen IHK. Wir sind deshalb Mitveranstalter des alljährlich stattfindenden Wirtschaftstag Japan, den wir gemeinsam mit dem Land NRW, NRW.INVEST, der Stadt Düsseldorf sowie den Partnern der IHK Düsseldorf, des DJW, der JETRO sowie des Japanischen Generalkonsulats organisieren und ausrichten. Zudem sind wir Geschäftsstelle des Vereins Japan-Tag Düsseldorf/NRW e.V. 

Ich hoffe, Sie konnten einen Eindruck von der Arbeit der Japanischen IHK gewinnen. Im ersten Paragraph unserer Vereinssatzung, in dem der Zweck des Vereins dargestellt wird, heißt es:

„Grundlage der Japanischen Industrie- und Handelskammer ist die gemeinsame Zugehörigkeit der in der Bundesrepublik Deutschland ein Wirtschaftsunternehmen führenden japanischen juristischen Personen zu derselben Gemeinschaft, und diese verfolgt den Zweck, alle gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder und die sie berührenden Angelegenheiten zu regeln bzw. zu fördern und so zur Entwicklung der Wirtschaft und des Handels und zur Vertiefung der Freundschaft zwischen Japan und der Bundesrepublik Deutschland beizutragen.“ Die japanischen Unternehmen bilden damit zwar die Basis unseres Vereins, aber jedes Unternehmen, unabhängig von seinem Firmensitz oder seiner Nationalität, kann Mitglied der Japanischen IHK werden, sofern es den Vereinszweck unterstützt. 

Gerade der letzte Abschnitt im o. g. Vereinsparagraph, in dem wir uns dazu verpflichten „zur Entwicklung der Wirtschaft und des Handels und zur Vertiefung der Freundschaft zwischen Japan und der Bundesrepublik Deutschland beizutragen“, ist Ansporn, uns auch zukünftig für die Belange der Mitgliedsunternehmen einzusetzen. Dabei bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.

© Katemangostar / Freepik © Katemangostar / Freepik
Hiroyuki Mori
Hauptgeschäftsführer, Japanische Industrie- und Handelskammer (JIHK)
Vorstandsmitglied, Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis (DJW)
info@jihk.de
www.jihk.de/de
Hiroyuki Mori
Hauptgeschäftsführer, Japanische Industrie- und Handelskammer (JIHK)
Vorstandsmitglied, Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis (DJW)
info@jihk.de
www.jihk.de/de

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