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Deutschland und Japan - die erfolgreiche internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlicher und patentrechtlicher Ebene

Matthias Rößler, LL.M., Deutscher und Europäischer Patent-, Design- und Markenanwalt, KNH Patentanwälte

Dieser Artikel erschien ursprünglich in den DJW News 2/2017.

Fr 31.03.2017, 10:00 Uhr

Deutschland und Japan in der internationalen Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Japan als weltweit führende Industrienationen besteht schon sehr lange. Die beiden Länder pflegen eine enge Partnerschaft: Nicht nur auf außenpolitischer Ebene, sondern auch im wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich werden die internationale Zusammenarbeit gefördert und die Beziehungen und Kooperationen stetig weiter ausgebaut.

Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass sowohl in Deutschland als auch in Japan viele internationale Hightech-Unternehmen in den Bereichen Automobil- und Maschinenbau, Medizintechnik sowie in der Elektro- und Chemieindustrie sehr erfolgreich sind. In beiden Ländern sind zudem innovative mittelständische Unternehmen stark vertreten. Beispiele für deutsch-japanische Kooperationen sind Viessmann / Panasonic, BMW / Toyota, Linde / Iwatani, Grohe / Lixil und SAP / NEC.

Deutschland ist für Japan traditionell der größte europäische Handelspartner, Produkte „Made in Germany“ genießen einen guten Ruf, und Japan ist in Asien einer der wichtigsten Wirtschafts- und Handelspartner Deutschlands. Das Handelsvolumen lag im Jahr 2016 bei 40,3 Mrd. Euro (Japanische Importe aus Deutschland: 18,4 Mrd. Euro, japanische Exporte nach Deutschland: 22 Mrd. Euro). Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern wird auch in der Wissenschaft gefördert und intensiviert. Es gibt z. B. auch über 300 Kooperationsvereinbarungen zwischen deutschen und japanischen Hochschulen und Forschungsinstituten.

Gewerblicher Rechtsschutz in Deutschland und Japan

Der Schutz von Rechten auf internationaler Ebene ist heute wichtiger denn je. Vor allem für technologieintensive global tätige Unternehmen ist der Patent-, Marken- und Designschutz auf ausländischen Märkten über die eigenen Landesgrenzen hinweg eine wichtige Voraussetzung, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Denn die Globalisierung bietet einerseits viele Chancen (z. B. Marktzugang, Kooperationen), birgt aber auch Risiken (z. B. Produktpiraterie).

Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Japan und Deutschland umfassend gesetzlich geregelt. Patente geben dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger das Recht, die eigene Erfindung exklusiv zu verwerten. Japan und Deutschland haben gesetzlich ähnliche Bestimmungen, wie Erfindungen von Angestellten auf die zugehörigen Unternehmen übergehen und damit die Basis dafür bilden, dass ca. 80 % der Patentanmeldungen auf solche unternehmensinternen Erfindungen zurückgehen. Diese Regelungen sind ein wichtiger Baustein für Technologie-Unternehmen, ihre Produkte weiterzuentwickeln und abzusichern.

Selbstverständlich stehen zunächst für Erfinder und Unternehmen nationale Interessen im Vordergrund, so dass vielfach zunächst ein Patent, eine Marke oder ein Design im Inland angefragt wird. Es besteht aber sowohl in Japan als auch in Deutschland die Option, auf Basis einer Hinterlegung einer heimischen Anmeldung zum Patent, zur Marke und / oder zum Design nachträglich (z. B. nach sorgfältiger Prüfung der Erfolgsaussichten für das Schutzrecht und / oder das Produkt) für dieselben Gegenstände im Ausland Schutz anzufragen, ohne hierdurch rechtliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Insbesondere bleiben Publikationen oder Schutzrechtsanmeldungen, die im Zeitraum zwischen der ersten Hinterlegung im Heimatland und der späteren Einreichung im Ausland entstanden sind, bei der Prüfung des nachträglich eingereichten Schutzrechtes unberücksichtigt.

Bei der länderübergreifenden Anmeldung und Durchsetzung von Patenten setzen sich erfahrene Patentanwälte im Auftrag ihrer Mandanten zielgerichtet ein. Dank länderübergreifender Netzwerke mit anderen Kanzleien und intensiver Kenntnis der jeweils anderen Praxis können Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster auch in Hinblick auf Übersetzungsdienstleistungen, Recherchetätigkeiten und die Entwicklung von Patentstrategien erfolgreich begleitet und betreut werden.

Darüber hinaus arbeiten auch die nationalen Patentämter eng miteinander zusammen und haben in diesem Zusammenhang ein multilaterales Pilotprojekt ins Leben gerufen. An dem Pilotprojekt „GPPH“ (Global Patent Prosecution Highway), welches Anfang 2014 gestartet wurde, können sich alle regionalen und nationalen Patentämter beteiligen; so auch das Japanische Patentamt (JPO) und das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bereits seit einigen Jahren. Es handelt sich um eine Übereinkunft zwischen den Ämtern zur wechselseitigen Beschleunigung von Patentanmeldeverfahren. Ziel ist es, länderübergreifende Verfahren effizienter zu gestalten, indem die (positiven) Ergebnisse aus dem jeweils anderen Land berücksichtigt oder gar anerkannt werden. Mittlerweile nehmen 22 Patentbehörden weltweit am GPPH teil (Stand: 6. Januar 2017, darunter auch weitere Patentbehörden aus Australien, Kanada, Finnland, Schweden, Korea, Großbritannien und USA).

Patentanmeldungen in Deutschland und Japan

Patentstatistiken helfen, die wissenschaftliche und technologische Leistungsfähigkeit von Volkwirtschaften zu erklären. Die Anzahl an Patentanmeldungen gibt an, wie viele Produkt- und Unternehmensentwicklungen als schutzwürdig angesehen werden. Und für Unternehmen beider Länder gilt noch immer ein Schutzrecht im jeweils anderen Land als eine Auszeichnung. Beim JPO wurden im Jahr 2015 insgesamt 318.721 Patente und 6.860 Gebrauchsmuster angemeldet. Im selben Jahr wurden beim DPMA 66.889 Patente und 14.277 Gebrauchsmuster angemeldet, wobei auch ein erheblicher Anteil aus Japan stammt. So lag bei Patentanmeldungen der Anteil von Anmeldungen aus Japan in Deutschland bei 9,6 % und wuchs somit im Vergleich zum Vorjahr um 20,3 %. Bei den deutschen Gebrauchsmustern ist ein noch größeres Interesse aus Japan festzustellen, denn hier wuchs die Anmeldezahl im selben Vergleichszeitraum um 35,4 %. Ein Grund für das signifikant gestiegene Interesse an deutschen nationalen Schutzrechten könnte mit den aktuellen Entwicklungen in Großbritannien einhergehen. Die unklare Situation, inwieweit Großbritannien bei einem einheitlichen Schutz oder einer einheitliche Durchsetzung von Patenten auf Europäischer Ebene langfristig mitwirkt, veranlasst vorausschauende Unternehmen aus vielen Ländern, verstärkt auf nationale Schutzrechte wichtiger Wirtschaftszentren, wie u. a. Deutschland, zu setzen.

Deutschland und Japan teilen viele Anknüpfungspunkte und ein großes Entwicklungspotenzial u. a. aus wirtschaftlicher Sicht. Das freundschaftliche Verhältnis beider Länder ist auch durch ein vielseitiges kulturelles Netzwerk geprägt. Der Netzwerk-Gedanke, der wie zuvor beschrieben auch in den Patentsystemen der beiden Länder etabliert wurde, ist ein entscheidender Baustein, den Schutz von Innovationen auf internationaler Ebene erfolgreich auszubauen. Patentanwälte nehmen in diesem Zusammenhang die Rolle eines Vermittlers zwischen Mandant und Patentamt ein und setzen sich für den bestmöglichen Schutz des geistigen Eigentums ihrer Mandanten in Japan und Deutschland ein.

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Matthias Rößler
LL.M., Deutscher und Europäischer Patent-, Design- und Markenanwalt
KNH Patentanwälte
roessler@knh-patent.de
www.knh-patent.de
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