Über uns

Ethik- und Verhaltenskodex

Selbstverständnis unseres Wirtschaftskreises

Selbstbestimmte und freiwillig gewählte Verhaltensregeln als Orientierung für unsere gemeinsame Arbeit

Präambel

Der vorliegende Kodex für Ethik und Verhalten umfasst selbstbestimmte und freiwillig gewählte Verhaltensregeln, die als Orientierung für die Arbeit des Deutsch-Japanischen Wirtschaftskreis („DJW“) dienen. Der DJW ist als Gesamtheit seines Netzwerkes zu verstehen und umfasst alle seine Mitglieder, den DJW-Vorstand, die Geschäftsführung, seine Mitarbeiter:innen sowie die innerhalb der Mitgliedschaft vielfältig zusammenarbeitenden Teams (im Folgenden zusammenfassend als „Mitglieder" bezeichnet). Wir, die Mitglieder des DJW, haben als gemeinsames Ziel, durch unser aktives und freiwilliges Engagement innerhalb des Vereins den bilateralen Austausch zwischen Deutschland und Japan insbesondere zu Wirtschaftsfragen zu fördern. Der DJW bietet die Plattform für den vielfältigen, inklusiven Dialog zwischen Akteur:innen in Deutschland und Japan und verknüpft Mitglieder wie Partner:innen und Freunde des Netzwerkes untereinander. Wir sind zudem bestrebt, den gesellschaftlichen Bedürfnissen und Ansprüchen sowohl in Japan als auch in Deutschland gerecht zu werden. Umweltschutz und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften stellen wichtige Leitlinien für unsere Tätigkeiten dar. Unter Einbeziehung der kulturellen und rechtlichen Besonderheiten, die den Charakter unserer beiden Länder unterstreichen, haben wir vorliegenden Verhaltenskodex verfasst. Er ergänzt die Satzung unseres Vereins, die das Herzstück unserer Arbeit und unseres Netzwerkes darstellt.

ANWENDUNG DES KODEX

Der Ethik- und Verhaltenskodex adressiert alle DJW-Mitarbeiter:innen und -Mitglieder, unabhängig von Stellenbezeichnung, Hierarchiestufe und Tätigkeitsfeld. Die Regelungen des Kodex gelten auch für die Zusammenarbeit mit externen Partner:innen, für alle Personen, die im Namen des DJW handeln oder diesen vertreten, sowie für Teilnehmer:innen und Gäste unserer Veranstaltungen.

VERSTÄNDNIS DES KODEX

Es liegt in der persönlichen Verantwortung jedes:r Einzelnen, den Ethik- und Verhaltenskodex aufzunehmen, zu verinnerlichen und die Einhaltung seiner Grundsätze zu beachten.

RAT EINHOLEN

Wir, die Mitglieder des DJW, setzen uns für eine Kultur ein, in der Fragen der Integrität und Berufsethik offen angesprochen und diskutiert werden können. Der DJW bietet seinen Mitgliedern, seinem Vorstand und Mitarbeiter:innen Unterstützung an, um dabei zu helfen, den Kodex zu verstehen und im Fall eines ethischen Konflikts die richtige Entscheidung zu treffen.

KEINE REPRESSALIEN FÜR BERICHTE IN GUTEM GLAUBEN

DJW-Mitglieder und -Vorstand, die Geschäftsführung und Mitarbeiter:innen werden ermutigt, Verstöße offen anzusprechen und Bedenken oder den Verdacht zu melden, dass gegen den Kodex verstoßen wird. Wir stellen sicher, dass diejenigen, die guten Glaubens die Meldung eines Verstoßes gegen den Kodex erstatten oder Rat einholen, keinerlei Repressalien oder nachteilige Konsequenzen befürchten müssen.

DJW-KULTUR DER INTEGRITÄT UND KERNPRINZIPIEN

Unsere Grundsätze der Integrität 

Wir glauben an ethisches Handeln, Fairness und Respekt für andere. Wir stellen die Beachtung unserer Prinzipien, ordnungsgemäßes Verhalten, Professionalität und die Interessen unserer Mitglieder über unsere persönlichen Interessen oder willkürliche Entscheidungen. Jede Form der Unterhaltung, die dem Ansehen des DJW oder seiner Mitglieder schaden könnte, ist zu vermeiden. Der vorliegende Kodex verdeutlicht den erwarteten Verhaltensstandard der DJW-Mitglieder.

Vertrauen und Ehrlichkeit

Vertrauen ist unser wertvollstes Gut und die Grundlage unserer Marke und unseres guten Rufs. Unsere Mitglieder und Partner:innen verlassen sich auf unsere Integrität. Bei allem was wir tun, müssen wir uns selbst, unseren Mitgliedern, Partner:innen und Kolleg:innen gegenüber ehrlich sein. Keine Umstände rechtfertigen Lügen, Betrug oder einen Mangel an Ehrlichkeit.

Compliance

Wir halten uns an alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften der Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind, und erwarten, dass unsere Geschäftspartner:innen dies ebenfalls tun.

Neutralität

Wir haben uns verpflichtet, eine neutrale Plattform zu bieten, die den übergeordneten Zielen unserer Organisation dient (siehe Vereinssatzung). Wir sind von individuellen oder politischen Interessen unabhängig und jedes Mitglied wird gleichbehandelt.

Verantwortlichkeit

Jede unserer Handlungen und Unterlassungen hat Konsequenzen. Wir übernehmen die Verantwortung für die Folgen unserer individuellen Entscheidungen.

Die richtigen Fragen stellen

Bevor wir handeln, fragen wir uns stets:

  • Habe ich Anlass zu vermuten, dass die jeweilige Vorgehensweise illegal, unethisch oder unvereinbar mit unseren Kernprinzipien, dem Kodex oder der Satzung des DJW sein könnte?
  • Hat die jeweilige Vorgehensweise oder die Transaktion einen legitimen Zweck?
  • Könnte die jeweilige Vorgehensweise andere gefährden?
  • Beinhaltet die jeweilige Vorgehensweise zweifelhafte Annahmen, Unwahrheiten oder Lügen?
  • Wie würde ich mich fühlen, wenn morgen über mein Vorgehen öffentlich berichtet würde oder wenn ich mit meiner Familie und meinen Freunden darüber sprechen würde?
  • Könnte die jeweilige Vorgehensweise dem DJW oder seinem Ruf schaden? Wenn die jeweilige Vorgehensweise mit einem dieser Punkte nicht zu vereinbaren ist, sollten wir Rat einholen und die Entscheidung überdenken.

Keine Toleranz für Verstöße

Wir nehmen Fehlverhalten oder Nichteinhaltung des Kodex ernst. Jeder noch so kleine Verstoß gegen den Kodex kann unserem Ansehen schaden und wird nicht toleriert. Verstöße gegen den Kodex können die Kündigung der DJW-Mitgliedschaft oder eines DJW-Arbeitsverhältnisses und – bei schweren Verstößen – strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Distanzierung von antisozialen Kräften

Wir, die Mitglieder des DJW, fühlen uns als Förderer und Förderinnen einer Freundschaftsgesellschaft den Prinzipien des sozialen Zusammenhaltes besonders verpflichtet. Dafür achten wir stets darauf, antisozialen Kräften oder Gruppen keinen Raum zu geben.

Beratung suchen und Bedenken adressieren

Bei Zweifeln über die Bedeutung des Kodex wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des DJW unter compliance@djw.de. Verdachtsfälle von Verstößen gegen den Kodex, von denen die Geschäftsführung oder der:die Vorstandsvorsitzende des DJW Kenntnis erlangen, werden sachgemäß geprüft. Die Person, die die Beschwerde oder den Bericht erstattet hat, erhält eine Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung.

INTERESSENKONFLIKTE

Interessenkonflikte − Allgemein

Interessenkonflikte oder der mögliche Anschein eines Interessenkonflikts müssen vermieden werden. DJW-Mitglieder, Vorstand und die Geschäftsstellen lassen angemessene Sorgfalt walten und handeln nach bestem Wissen, um ihre beruflichen Tätigkeiten professionell, unabhängig und ethisch auszuüben. Ein Interessenkonflikt entsteht bereits, wenn die Möglichkeit eines:r Mitarbeiters:in zur persönlichen Bereicherung, zur Beeinflussung seines:ihres Urteilsvermögens, seine:ihre Objektivität, Unabhängigkeit oder Loyalität gegenüber dem DJW zu beeinträchtigen geeignet ist. Dasselbe gilt, wenn enge Verwandte und enge Freund:innen eines:r Mitarbeiters:in des DJW oder eines DJW-Mitglieds Tätigkeiten oder Interessen verfolgen, die mit dem DJW in Konflikt stehen. Interessenkonflikte können auf vielfältige Weise entstehen. Zum Beispiel dürfen DJW-Mitglieder und -Mitarbeiter:innen keine Geschenke, Vorteile, Vergütungen oder Gegenleistungen anbieten, fordern oder annehmen, wenn eine denkbare Gefahr besteht, dass ihre Unabhängigkeit und Objektivität oder die eines:r anderen beeinträchtigt werden könnte. Im Zweifelsfall sollten sich die Betroffenen beraten lassen.

Keine Haftung des DJW

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Dritten, haftet der DJW nicht für diese Streitigkeiten und hieraus resultierende Verbindlichkeiten. Der DJW übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der im Rahmen der Tätigkeit des DJW durch seine Mitglieder angebotenen Dienstleistungen, Informationen, individuelle Gespräche, etc.

SCHUTZ VOR KORRUPTION UND BESTECHUNG

Korruption und Bestechung 

Der DJW beteiligt sich in keinem der Länder, in denen der Verein tätig ist, in irgendeiner Form an Bestechung oder Korruption, und hält sich an alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes. Wir unterlassen Handlungen, die als Versuch ausgelegt werden könnten, Mitglieder, Regierungs- oder Verwaltungsentscheidungen in Angelegenheiten, die den DJW betreffen, in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Wir vermeiden jede Situation, in der die Gefahr der Erweckung eines Anscheins besteht, dass der DJW aktiv oder passiv an Korruption oder Bestechung beteiligt sein könnte. Bestechung kann sowohl durch monetäre als auch nicht-monetäre Zuwendungen erfolgen.

Geschenke und Bewirtung  − Allgemeine Grundsätze

Es dürfen keine unzulässigen Zuwendungen angeboten oder angenommen werden, wenn sie Geschäftsentscheidungen in unzulässiger Weise beeinflussen oder den Anschein einer unzulässigen Beeinflussung erwecken können.

Wir gewähren, versprechen, verlangen weder direkt noch indirekt unzulässige Zuwendungen und nehmen sie – gleich welcher Ausprägung – auch nicht an, um im Gegenzug Geschäftsvorteile und / oder Aufträge zu erhalten oder zu behalten. Mögliche unzulässige Zuwendungen können illegale Rabatte, Bestechungsgelder, Rückzahlungen und Zahlungen „unter der Hand“ sein. Eine unzulässige Zuwendung kann alles von Wert sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungen, Geschenke, Einladungen (einschließlich Mahlzeiten), Unterhaltung, Reisekosten oder gefälschte oder unechte Vertragsabschlüsse. Geschenke, Bewirtung und Unterhaltung dürfen keinen unangemessen hohen Wert haben und weder die Grenzen der Geschäftsüblichkeit noch den normalen Lebensstandard des:r Empfängers:in unverhältnismäßig überschreiten.

Spenden für wohltätige Zwecke

Spenden des DJW an wohltätige Organisationen oder direkte Investitionen des DJW in gemeinnützige Programme (einschließlich Hilfe bei Nothilfemaßnahmen nach einer Naturkatastrophe, finanzielle Förderung von Bildung, Gesundheitsversorgung, Forschung oder ähnliche gemeinnützige Investitionen), bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der DJW-Geschäftsführung und des:r Vorstandsvorsitzenden und werden im Aktivitäts- bzw. Finanzbericht des DJW einzeln ausgewiesen. 

LOBBYARBEIT

Als Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis verfolgen wir eine wertebasierte Interessenvertretung, die auf den Grundsätzen von Transparenz, Fairness, Integrität und tatsachenbasierter Informationsvermittlung beruht. Allein aus diesem Grund heraus haben wir uns im Februar 2022 für einen Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages entschieden. Die Kontaktaufnahme zur Bundespolitik erfolgt zum Zweck der Förderung der deutsch-japanischen Beziehung und zur Vertiefung des bilateralen Verständnisses füreinander. Kommunikationsvorgänge auf bundespolitischer Ebene werden eingeleitet, um, neben der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und akademischen Sichtweise, auch die politische Perspektive bspw. bei DJW-Veranstaltungen mit einem themen- und sachbezogenen Beitrag einzubeziehen.

KARTELLRECHT UND FAIRER WETTBEWERB

Das Kartellrecht und die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs genießen in einem Wirtschaftsverein wie dem DJW besondere Aufmerksamkeit. Wir, die Mitglieder des DJW, führen unsere Geschäfte auf der Grundlage wettbewerbsorientierter und fairer Marktpraktiken. Wir lehnen jegliche illegalen Handlungen ab, die darauf abzielen, Konkurrent:innen in unfairer Weise aus dem Geschäft zu drängen oder Geschäftspartner:innen zur Annahme unangemessener Geschäftsbedingungen zu zwingen. Wir lassen uns nicht auf Absprachen oder Vereinbarungen mit Wettbewerber:inen ein, die darauf abzielen oder zur Folge haben können, die Märkte, auf denen wir aktiv sind, zu verzerren oder unangemessen zu beeinflussen.

Insbesondere stehen wir, als DJW-Mitglieder, dafür ein, mit Wettbewerber:innen nicht in Kartellen zusammenzuarbeiten und sich untereinander nicht an Diskussionen oder dem Austausch von Informationen betreffend Preise, Marketingpläne, Beschwerden, Vertragsbedingungen, Einkaufs- oder Bieterverhalten, Gebietszuweisungen, Aufteilung von Gebieten oder Kund:innen oder andere wettbewerbsrelevante Aspekte im Zusammenhang mit der Geschäftsaktivität eines einzelnen Unternehmens zu beteiligen. Wir achten darauf, unsere Angebote und Kompetenzen nicht in täuschender oder irreführender Weise zu vermarkten und keine herabsetzenden oder unwahren Behauptungen über Wettbewerber:innen zu tätigen. DJW-Mitglieder versuchen nicht, vertrauliche Informationen über Wettbewerber:innen zu erhalten, indem sie illegale oder unethische Mittel einsetzen. Auch der Anschein eines wettbewerbswidrigen Verhaltens ist zu vermeiden. Ebenso dürfen – unter Beachtung kartellrechtlicher Vorschriften – keine sensiblen Geschäftsinformationen mit Wettbewerber:innen ausgetauscht werden. Wir halten uns an die Regeln des Kartellrechts. Ein Verstoß gegen geltendes Kartellrecht kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere hohe Bußgelder für die beteiligten Unternehmen und Einzelpersonen, den Verlust zukünftiger Geschäftsmöglichkeiten und Rufschädigung. Die Gesetze, die den Wettbewerb regeln, sind komplex und unterscheiden sich in den unterschiedlichen Rechtsordnungen.

ANTI-GELDWÄSCHE UND INTEGRITÄT DER RECHNUNGSLEGUNG

Wir, der DJW und seine Mitglieder, verpflichten uns zur Einhaltung der nationalen und internationalen, besonders der deutsch-japanischen, Rechnungslegungsvorschriften und der geltenden Gesetze und Verordnungen. Die in den DJW-Rechnungslegungsunterlagen enthaltenen Informationen müssen wahrheitsgetreu und sachgerecht, fristgerecht und präzise sein. Sämtliche Transaktionen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden, sämtliche Vorgänge der Rechnungslegung müssen durch ordnungsgemäße und durch von gutgläubigen (bona fide) Parteien ausgestellte Unterlagen belegt werden. Die Verpflichtung und der Anspruch des DJW an die Qualität der Rechnungslegungsunterlagen verlangt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Geldwäsche. Geldwäsche liegt vor, wenn die Rechnungslegung dahingehend manipuliert wird, um die Existenz oder Herkunft von unrechtmäßig erhaltenen Geldern zu verbergen oder die Quelle unrechtmäßiger Gelder legitim erscheinen zu lassen. Durch genaue Überwachung von Zahlungen, Rechnungen und anderen Transaktionen kann Geldwäsche verhindert werden. Die Kassenprüfung des DJW erfolgt in zeitlichem Zusammenhang mit der jährlichen DJW-Mitgliederversammlung. Das Ehrenamt der Kassenprüfung wird qua Satzung des DJW für eine Periode von zwei Jahren per Wahl durch die Mitglieder vergeben.

UMGANG MIT MITGLIEDERN UND MITARBEITER:INNEN

Keine Diskriminierung 

Wir, die DJW-Mitglieder, der Vorstand sowie Mitarbeiter:innen der Geschäftsstellen, werden ausschließlich aufgrund unserer berufsbezogenen Fähigkeiten, Qualifikationen, unseres Verhaltens und unserer Leistung behandelt und angesehen. Der DJW stützt alle Personalentscheidungen auf Qualifikation, Position, Erfahrung, Leistung und den Grundsatz der Chancengleichheit, unabhängig von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion, politischer oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer Herkunft, Alter oder persönlicher Behinderung. Der DJW toleriert keinerlei Diskriminierung und hält die entsprechenden Gesetze ein.

Mobbing und sexuelle Belästigung

Wir, die Mitglieder des DJW, bekämpfen jede Form von Belästigung, Mobbing und Misshandlung. Wir setzen uns für einen von Sicherheit und gegenseitiger Achtung geprägten Arbeitsplatz ein. Unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, Bitten um sexuelle Gefälligkeiten oder unangemessener Körperkontakt werden nicht toleriert. Von allen DJW-Mitgliedern wird erwartet, dass sie sowohl andere Mitglieder als auch ihre eigenen Unternehmensvertreter:innen und Mitarbeiter:innen wie auch diejenigen anderer Mitglieder mit Respekt behandeln. Jede:r, die:der das Gefühl hat, dass er oder sie belästigt wird oder worden ist, sollte das betroffene Verhalten unverzüglich entweder seinem oder ihrem Vorgesetzten, einer anderen Vorgesetzten oder dem:r Arbeitgeber:in melden.

DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

Wir respektieren und schützen vertrauliche Informationen jeglicher Art sowie personenbezogene Daten und ergreifen geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Schutz vor Offenlegung und missbräuchlicher Verwendung. Wir respektieren den privaten und vertraulichen Charakter personenbezogener Daten. Der DJW beschränkt die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von DJW-Mitgliedern, Mitarbeiter:innen und Partner:innen auf das für den effektiven Geschäftsbetrieb oder die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderliche Maß. Wir wahren die Vertraulichkeit von Informationen bezogen auf den DJW und personenbezogene Daten von Kolleg:innen und geben keine sensiblen Informationen über die Finanzlage, Investitionen, Strategien, Pläne oder Mitglieder des DJW preis. Der DJW übernimmt keine Verantwortung für das Sammeln, Verarbeiten, Speichern, Teilen oder Übertragen von Daten oder Informationen durch oder zwischen DJW-Mitgliedern; dies muss in strikter Übereinstimmung mit dem vorliegenden Ethik- und Verhaltenskodex und dem jeweils geltendem Recht geschehen. Aufzeichnungen, die sensible oder personenbezogene Daten enthalten, dürfen nicht über die vorgeschriebene Aufbewahrungszeit hinaus aufbewahrt werden.

Der DJW stellt die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzgesetze sicher und ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um unbefugten Datenzugriff und -verbreitung zu verhindern und die Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu wahren.

EINHALTUNG DES GELTENDEN RECHTS

Wir halten in den Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, geltendes Recht stets ein. Wir kennen die maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, die für den DJW und für uns als Einzelpersonen gelten. Wenn dieser Ethik- und Verhaltenskodex oder andere Richtlinien des DJW strengere Regeln aufstellen als durch geltendes Recht vorgesehen, halten wir die strengeren Standards ein. Bei Unsicherheiten oder wenn ein etwaiger Widerspruch zwischen diesem Kodex und dem geltenden Recht zu lösen ist, sollten die Mitglieder Rat einholen. Es ist möglich, dass DJW-Mitglieder von Regulierungs- oder Aufsichtsbehörden oder anderen staatlichen Beamten mit einer Anfrage kontaktiert werden, die sich (unter anderem) auf den DJW bezieht. Unter keinen Umständen darf jemand, der im Namen des DJW handelt, versuchen, zu täuschen, Beweismaterial zu verbergen, Dokumente zu vernichten oder eine Untersuchung anderweitig zu behindern.

VERWENDUNG VON VEREINSVERMÖGEN UND -RESSOURCEN

Vermögenswerte, Gelder und vertrauliche Informationen schützen 

Der Schutz von Vermögenswerten, Geldern und vertraulichen Informationen des DJW ist von größter Bedeutung. Wir sind verpflichtet, die Vermögenswerte, Gelder und vertraulichen Informationen, über die wir verfügen, mit gebotener Sorgfalt zu schützen und zu nutzen. Es ist nicht gestattet, Vermögenswerte, Gelder und vertrauliche Informationen des DJW zugunsten eigener Vorteile zu nutzen oder im Rahmen der Tätigkeit für Dritte zu verwenden. Diskussionen während DJW-Veranstaltungen sind vertraulich zu behandeln. Mitglieder, Vorstand oder Mitarbeiter:innen des DJW dürfen gegenüber Dritten keine einseitigen Ankündigungen machen oder Diskussionsthemen oder vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen der Veranstaltung erhalten haben, an Dritte weitergeben.
BESCHAFFUNG Im Rahmen des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen tragen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder, die Geschäftsstelle und Mitarbeiter:innen des DJW Sorge dafür, die für den DJW beste Auswahl unter angemessener Berücksichtigung der Qualität sicherzustellen. Bei Bedarf müssen vor einer Auswahl wettbewerbsfähige Angebote eingeholt werden. Der DJW wählt Lieferant:innen und andere Partner:innen nach Qualität, Bedarf, Leistung und Kosten und nicht auf Basis persönlicher Präferenzen aus. Lieferant:innen, Partner:innen oder andere Personen, die dem DJW Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten, dürfen unter keinen Umständen zur Erbringung von persönlichen Vorteilen jeglicher Art aufgefordert werden.

Geistiges Eigentum

Wir verpflichten uns, geistiges Eigentum zu schützen und das geistige Eigentum anderer zu respektieren. Die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums schützen Patente, Handelsmarken, regulatorische Daten, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Domainnamen und ähnliche Rechte. Es ist möglich, dass DJW-Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit und durch ihre Innovationsfähigkeit wertvolle Ideen, Dienstleistungen, Geschäftsprozesse und Strategien entwickeln. Dieses geistige Eigentum muss vor Verbreitung und Missbrauch geschützt werden. Das geistige Eigentum des DJW kann vielerlei Formen haben, umfasst sind Prozesse, Designs, Methoden, Betriebsverfahren, Geschäfts- und Marketingstrategien. Diese dürfen außerhalb des beabsichtigten Zwecks nicht offengelegt, kopiert oder verwendet werden. Die Mitglieder des DJW lassen ein hohes Maß an Sorgfalt walten und dürfen nicht wissentlich die geistigen Eigentumsrechte von Partner:innen oder Dritten verletzen. Es ist insbesondere verboten, nicht lizenzierte Software zu verwenden, ohne Genehmigung urheberrechtlich geschützte Materialien zu verwenden oder zu reproduzieren oder wissentlich ein gültiges Patent zu verletzen.

Genehmigung erforderlich

Niemand darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der DJW-Geschäftsleitung das Logo oder den Namen des DJW verwenden, Veranstaltungen im Namen des DJW organisieren oder auf andere Weise den Eindruck erwecken, mit dem DJW in Verbindung zu stehen oder den DJW zu vertreten.

BERICHTERSTATTUNG

DJW-Mitglieder sind dringend aufgefordert, die DJW-Geschäftsführung unverzüglich zu informieren, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Verstoß gegen diesen selbstgewählten Ethik- und Verhaltenskodex und / oder geltende Gesetze, Vorschriften oder Regeln vorliegen könnte. Verstöße werden nicht toleriert und können disziplinarische Maßnahmen einschließlich der Kündigung der DJW-Mitgliedschaft nach sich ziehen.

UMSETZUNG

Der vorliegende Verhaltens- und Ethikkodex wurde gemeinsam mit Mitgliedern des DJW erarbeitet, in für alle Interessierte offen zugänglichen, gemeinsamen Treffen diskutiert und mit Unterstützung von Fachanwälten in Deutschland wie in Japan finalisiert. Er wurde der Mitgliederversammlung des DJW am 9. Mai 2022 vorgebracht und ist in dieser Form von Geschäftsführung wie Vorstandsvorsitzendem ausdrücklich befürwortet.

 

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